Ein Fonds, der einen Teil seines Erfolgs weitergibt.
Unser Anspruch: Der wirtschaftliche Erfolg des Fonds soll nicht nur bei den Anlegenden ankommen, sondern auch dort, wo Menschen sich für andere und für ihre Umwelt einsetzen. Dafür gibt es die Benefit Fee.
Vom neuen Höchststand zur Förderung.
Maßgeblich ist die High-Water-Mark: der höchste Anteilswert, der am Ende eines vorangegangenen Abrechnungszeitraums erreicht wurde. Erst was darüber hinaus erwirtschaftet wird, gilt als neuer Wertzuwachs.
Verluste müssen also zuerst vollständig aufgeholt werden – vorher fällt keine Benefit Fee an.
Die Benefit Fee ist in den Anlagebedingungen festgelegt und wird ausschließlich auf den Teil des Wertzuwachses berechnet, der oberhalb der High-Water-Mark liegt.
Berechnungsgrundlage, Abrechnungszeitraum und Modalitäten stehen im Verkaufsprospekt.
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt das Gremium Vorhaben aus, die sich im sozialen oder ökologischen Bereich engagieren, und gibt die Mittel frei.
Über jede Förderung berichten wir öffentlich und nachvollziehbar.
Über die Vergabe entscheidet ein Gremium nach Abschluss des Geschäftsjahres. Es prüft die eingegangenen Bewerbungen und gibt die Mittel frei.
Vorhaben mit erkennbarem Nutzen für Menschen, Gemeinschaft oder Natur – regional verankert oder mit klar beschreibbarer Wirkung.
Dann fällt keine Benefit Fee an und es wird nichts ausgeschüttet. Die Förderung ist an den tatsächlichen Wertzuwachs oberhalb der High-Water-Mark gekoppelt.
Die Marke, die verhindert, dass wir uns selbst beschenken.
Die Benefit Fee folgt dem High-Water-Mark-Prinzip. Sie greift erst, wenn der Anteilswert seinen bisher höchsten abgerechneten Stand übertrifft – und nur auf den Teil darüber.
Die High-Water-Mark ist der bisher höchste abgerechnete Anteilswert. Solange der Fonds darunter liegt, entsteht keine Benefit Fee – auch dann nicht, wenn ein Jahr für sich betrachtet positiv verlief.
Nach einem Rückgang muss der Anteilswert die alte Marke erst wieder überschreiten. Der gleiche Zuwachs wird damit nicht zweimal abgerechnet.
Förderung entsteht nur dort, wo für die Anlegenden tatsächlich Vermögen aufgebaut wurde. Ohne Wertzuwachs über der Marke gibt es in diesem Fonds keine Förderung.
Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich sind die Anlagebedingungen und der Verkaufsprospekt, insbesondere zur Definition des Abrechnungszeitraums und der Berechnungsgrundlage.
Ehrlich gerechnet.
Bislang wurde noch kein Abrechnungszeitraum oberhalb der High-Water-Mark abgeschlossen. Wir stellen keine Wirkung in Aussicht, die nicht erwirtschaftet wurde.
Wir berichten hier, sobald sich das ändert.
Bewerbungen sind jederzeit möglich – von Initiativen selbst oder als Vorschlag aus unserer Anleger:innenschaft.
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